Finanzverwaltung NRW | Prüffelder 2022 (StBK Düsseldorf)
Die OFD NRW hat mit Schreiben v.
über
die Prüffelder der Finanzämter im Jahr 2022 in NRW unterrichtet. Hierauf weist
die Steuerberaterkammer Düsseldorf hin.
Im Kalenderjahr 2022 wird durch die Finanzämter das zentrale Prüffeld "§ 34a – Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen" bearbeitet.
Eine Zusammenstellung der dezentralen Prüffelder, die durch die einzelnen Festsetzungsfinanzämter für das Jahr 2022 ausgewählt wurden, finden Sie hier (PDF-Datei),
oder auch im mitgliedergeschützten Bereich der Homepage der Steuerberaterkammer Düsseldorf.
Mit der Veröffentlichung verbindet die OFD NRW die Erwartung, dass zur gegenseitigen Arbeitserleichterung bereits bei Abgabe einer Steuererklärung die zur Bearbeitung der Prüffelder notwendigen Unterlagen und Informationen eingereicht werden und somit eine gesonderte Anforderung durch die Finanzämter entbehrlich sein wird.
Quelle: Steuerberaterkammer Düsseldorf (il)
Fundstelle(n):
YAAAI-03429