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GmbH-Gesellschafter als Kläger vor dem Arbeitsgericht?
Arbeitsgerichte sind nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus prozesstaktischen Gründen mit Klagen von Geschäftsführern befasst, bei denen sich die Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit stellt. In der überwiegenden Anzahl von Fällen liegt die Rechtswegzuständigkeit letztlich nicht bei den Arbeitsgerichten, sondern bei den Landgerichten und den dortigen Kammern für Handelssachen. Welches Gericht zuständig ist, wenn es zwischen dem früheren Geschäftsführer, der als mitarbeitender Minderheitsgesellschafter in der GmbH geblieben ist, und der Gesellschaft zu Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis kommt, hat kürzlich das LAG Köln in einem Beschluss zusammengefasst (Beschluss v. - 9 Ta 161/21).
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Die Entscheidung des LAG Köln 9 Ta 161/21
[i]Kündigungsschutzklage des mitarbeitenden GesellschaftersDer Kläger war zu 25 % an einer GmbH beteiligt und stand – nachdem er früher deren Geschäftsführer war – zu der Gesellschaft in einem Arbeitsverhältnis, das auch ausdrücklich als solches in der zugrunde liegenden Vereinbarung bezeichnet worden war. Die beklagte GmbH kündigte das Arbeitsverhältnis. Der Kläger wandte sich mit einer Kündigungsschutzklage...