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GmbH-Gesellschafter als Kläger vor dem Arbeitsgericht?
LAG Köln bejaht die Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters einer Steuerberatungsgesellschaft
In Rechtsstreitigkeiten über das Ausscheiden von Fremdgeschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern mit Minderheitsbeteiligung aus einer GmbH ist die Frage, welches Gericht sachlich zuständig ist, von zentraler Bedeutung. In der überwiegenden Zahl von Fällen liegt die Rechtswegzuständigkeit zwar bei den Landgerichten und den dortigen Kammern für Handelssachen. Die Praxis zeigt aber auch, dass der Weg dorthin oft über die Arbeitsgerichte führt, die den Rechtsstreit an das Landgericht verweisen. Hier spielen sowohl rechtliche als auch prozesstaktische Erwägungen eine Rolle. Aber welches Gericht ist zuständig, wenn es zwischen dem früheren Geschäftsführer, der als mitarbeitender Minderheitsgesellschafter in der GmbH geblieben ist, und der Gesellschaft zu Streitigkeiten aus dem „Arbeitsverhältnis“ kommt? Eine Antwort auf diese Frage hat kürzlich das ) gegeben.
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I. Zuständigkeitsregelungen und ihre Interpretation durch die Rechtsprechung
Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern u. a. aus dem Ar...