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Anhangangaben | DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2021/7

Das DRSC hat am seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen: Angaben an den IASB übermittelt.

Mit diesem Entwurf hatte der IASB einen Standardentwurf vorgelegt, der es Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen (d.h. Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder börsennotiert sind), erlauben würde, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzelabschluss oder einem Teilkonzernabschluss anzuwenden (das DRSC berichtete).

In seiner Stellungnahme unterstützt das DRSC die Zielsetzung des IASB, einen IFRS mit reduzierten Angabepflichten für Tochterunternehmen zu entwickeln. Der Standardentwurf würde erhebliche Erleichterung...

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