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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Versichertenberater

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Versichertenberater (auch Versichertenälteste genannt) unterstützen und beraten Menschen bei der Rentenantragstellung und erteilen Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Vergütungen gehören zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind in Höhe von 1/3 der gewährten Aufwandsentschädigungen, mindestens 250 € monatlich steuerfrei (vgl. das Stichwort „Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen“ unter Nr. 3).

Werden Vergütungen ausschließlich für Zeitverlust gezahlt, sind sie in Höhe der sog. Ehrenamtspauschale von 840 € jährlich steuerfrei. Die sog. Übungsleiterpauschale von 3000 € jährlich kann mangels pädagogischer Ausrichtung der Tätigkeit nicht in Anspruch genommen werden; bei einer derartigen Tätigkeit steht die Optimierung der Vermögenssituation im Vordergrund (vgl. auch das Stichwort „Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen“).

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