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Umsatzsteuer | Anrechnung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
(1) Voraussetzung für einen Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen ist, dass die Jahressteuer niedriger ist als die Summe der an das FA abgeführten Vorauszahlungen. Zu diesen Vorauszahlungen gehört auch eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV. (2) Nach Festsetzung der Jahressteuer kommt die Erstattung einer solchen Sondervorauszahlung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO nur dann in Betracht, soweit die Sondervorauszahlung nicht zur Tilgung der Jahressteuer benötigt wird. Auf § 48 Abs. 4 UStDV kann der Erstattungsanspruch nach Festsetzung der Jahressteuer nicht mehr gestützt werden. (3) Diese Grundsätze gelten auch im Fall der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Bezug: § 37 Abs. 2 Satz 2 AO; § 46, § 47, § 48 Abs. 4 UStDV; § 55 Abs. 4 InsO; § 16 Abs. 2 Satz 2, § 18 Abs. 4 UStG).
Im Urteilsfall war einer GmbH eine sog. Dauerfristverlängerung zur Ab...