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StuB Nr. 3 vom Seite 114

Anwaltskosten und Facebook

StB Michael Seifert

Anwaltskosten wegen eines strafbaren Facebook-Kommentars können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Im Entscheidungsfall ließ das FG Köln den Werbungskostenabzug für die Rechtsanwaltskosten zu, die für die Vertretung in dem gegen den Soldaten geführten Wehrdisziplinarverfahren anfielen (, NWB XAAAH-93715, EFG 2021 S. 1983, Rev. eingelegt, BFH-Az.: VI R 16/21). In dem anhängigen Revisionsverfahren wird der BFH abschließend zu entscheiden haben, ob er die Rechtsauslegung übernimmt.

Praxishinweis

Die Entscheidungsgrundsätze dürften entsprechend auch für Gewinneinkünfte gelten.

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