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Zusätzliche Steuerbefreiung für Jubiläumszuwendungen
Bekanntlich sieht § 3 LStDV für Jubiläumszuwendungen an AN Freibeträge vor. Weil es sich um Nachzahlungen für mehrjährige Tätigkeit in der Vergangenheit handelt, ist der darüber hinausgehende Betrag nach § 34 Abs. 3 EStG begünstigt. Eine weitere partielle Steuerbefreiung ist erreichbar, wenn in dem Zeitraum, für den das Jubiläumsgeld gezahlt wird, der Arbeitslohn aus anderen Gründen einkommensteuerfrei war, z. B. weil zeitweise eine nach einem DBA steuerfreie Auslandstätigkeit ausgeübt worden ist. Über einen solchen Fall hatte der BFH anläßlich der Zahlung für ein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum zu entscheiden. Der AN machte mit Erfolg geltend, er habe in der Vergangenheit verschiedentlich im Ausland gearbeitet; das anteilig auf diese Zeiten entfallende Jubiläumsgeld sei Teil des von der deutschen Besteuerung freigestellten Arbeitslohns. Es gilt also in einschlägigen Fällen, Vergangenheitsforschung zu betreiben.