Online-Nachricht - Dienstag, 01.02.2022

Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzungen (BMF)

Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.) vorläufig durchzuführen ().

Steuerfestsetzungen sind hinsichtlich folgender Punkte gem. § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen, soweit dies verfahrensrechtlich möglich ist:

Ferner enthält das BMF-Schreiben eine klarstellende Änderung zum BStBl. I S. 2.

Hinweis

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
BAAAI-03133