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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 BA 2751/20

Gesetze: SGB IV § 28p; SGB X § 98 Abs. 1 S. 3; BVV § 7 ff

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bzw. der Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe im Rahmen der Betriebsprüfung darf die zuständige Verwaltungsbehörde Verwaltungsakte erlassen und darin (u.a.) die Vorlage von Unterlagen anfordern. Die Rechtmäßigkeit der Vorlageanordnung hängt nicht davon ab, ob sich nach Abschluss der Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt.

Fundstelle(n):
DB 2022 S. 16 Nr. 7
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2022 S. 659
XAAAI-03117

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20

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