Grundsteuer | Übersicht der Länder-Modelle
Die ersten Gemeinden versenden bereits Schreiben an die Steuerpflichtigen zur Grundsteuer-Feststellungserklärung auf den . Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen der einzelnen Länder.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Daraufhin wurde Ende 2019 auf Bundesebene die Grundsteuerreform verabschiedet. Den Ländern wurde mit der sog. Öffnungsklausel die Möglichkeit gegeben, vom Bundesgesetz abzuweichen und eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen.
In einer Feststellungserklärung auf den sind die neuen Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum . Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.
Anbei ein Überblick über die Regelungen der Länder:
Baden-Württemberg: eigenes Modell „Bodenwertsteuer“ (LGrStG BW v. 13.11.2020 GBl 2020 S. 974)
Bayern: eigenes Modell „Flächenmodell“ (BayGrStG v. 10.12. 2021 GVBl 2021 S. 638)
Berlin: Bundesmodell
Brandenburg: Bundesmodell
Bremen: Bundesmodell
Hamburg: eigenes Modell „Wohnlagenmodell“ (HmbGrStG v. 24.8.2021 HmbGVBl 2021 S. 600)
Hessen: eigenes Modell „Flächen-Faktor Modell“ (HGrStG v. 15.12.2021 GVBl S. 906)
Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Niedersachsen: eigenes Modell „Flächen-Lage-Modell“ (NGrStG v. 7.7.2021 Nds. GVBl 2021 S. 502)
Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Rheinland-Pfalz: Bundesmodell
Saarland: Bundesmodell mit der Abweichung, dass für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke abweichende Messzahlen gelten (GrStG-Saar v. 15.9.2021 Amtsbl. 2021 I S. 2372), vgl. Grootens NWB Grundsteuer Kommentar
Sachsen: Bundesmodell mit der Abweichung, dass für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke abweichende Messzahlen gelten (SächsGrStMG v. 21. 12. 2021 SächsGVBl 2022 S. 9), vgl. Grootens NWB Grundsteuer Kommentar
Sachsen-Anhalt: Bundesmodell
Schleswig-Holstein: Bundesmodell
Thüringen: Bundesmodell
Alle wichtigen Fachinformationen zur Feststellungserklärung 2022 auf einen Blick erhalten Sie im Schwerpunkt Grundsteuer (NWB Livefeed).
Quelle: NWB Datenbank (JT)
Fundstelle(n):
SAAAI-03042