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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 2222/18 EFG 2022 S. 313 Nr. 5

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; DBA Luxemburg Art. 14 Abs. 1 ; DBA Luxemburg Art. 17 Abs. 1 ; KonsVerLUXV § 10 Abs. 1 ; KonsVerLUXV § 10 Abs. 3 ; AO § 2 Abs. 2 ; GG Art. 80 Abs. 1

Besteuerungsrecht Deutschlands für Abfindungszahlung eines luxemburgischen Arbeitgebers an einen ehemals in Luxemburg nichtselbständig tätigen Arbeitnehmer

Leitsatz

1. Durch die KonsVerLUXV vom (BGBl I 2012, 1484) wurden die Regelungen zu Abfindungen in der Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland vom (BStBl I 2011, 853) nicht rechtswirksam in innerstaatliches Recht überführt.

2. Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses sind nicht im Tätigkeitsstaat, sondern im Ansässigkeitsstaat zu besteuern.

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 577 Nr. 10
EFG 2022 S. 313 Nr. 5
EStB 2022 S. 277 Nr. 7
IStR 2022 S. 210 Nr. 6
RAAAI-03012

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 17.11.2021 - 1 K 2222/18

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