Zur Passivierung von Drohverlustrückstellungen
im Sinne von § 5 Abs. 4a EStG
Leitsatz
Übernimmt ein Kreditinstitut zur Absicherung eines Fremdwährungskredites
eine Garantie und erhält es von dem Kreditgeber hierfür als Gegenleistung
eine Provision, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft im Sinne
von § 5 Abs. 4a EStG. Wegen des Risikos, dass aus dem Garantieversprechen
ein Verlust entsteht, weil der Wert der Verpflichtung des Kreditinstitutes
den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt, kann daher
steuerbilanziell keine Rückstellung gebildet werden. Ein Erfüllungsrückstand
liegt bei einer solchen Fallgestaltung nicht vor.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2022 S. 115 Nr. 4 HAAAI-03011
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 29.08.2018 - 1 K 1444/16
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