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Wohnung im geschenkten Haus
Nach Wegfall der Besteuerung des Nutzungswerts für die Wohnung im eigenen Haus sind vielfältige Zweifel darüber entstanden, ob und in welchem Umfang noch ein Abzug von Aufwendungen möglich ist. Die Rspr. beginnt nunmehr mit der Aufarbeitung. Zwei wichtige Entscheidungen des BFH für den Fall des unentgeltlichen Erwerbs sind jetzt bekanntgeworden.
Nach § 10e Abs. 6 EStG kann der Stpfl. Aufwendungen, die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstehen, unmittelbar mit der Herstellung oder Anschaffung des Grundstücks zusammenhängen, nicht zu den Herstellungs- oder Anschaffungskosten gehören und bei Vermietung der Wohnung als WK abgezogen werden könnten, wie Sonderausgaben abziehen. Die FinVerw und die aus ihren Reihen stammenden Autoren haben die Auffassung vertreten, solche Vorkosten könnten nur von demjenigen abgezogen werden, der Herstellungs- und Anschaffungskosten selbst getragen hat. Bei unentgeltlichem Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge komme ein Abzug dagegen nicht in Betracht. Dem ist der BFH nicht gefolgt. Er hat entschieden, daß der Vorkostenabzug auch bei einem unentgeltlichen Erwerb möglich ist Gesetzeszweck,...