Arbeitshilfe - Stand: 20.09.2023

Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug - Dauerüberzahlerbescheinigung

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Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug - Dauerüberzahlerbescheinigung

Ist bei der Beurteilung der "Art der Geschäfte" einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 44a Abs. 5 Satz 1 EStG auf die tatsächliche Geschäftstätigkeit und nicht auf den satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand abzustellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAI-02849