Umsatzsteuer | Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (BMF)
Das BMF hat die Vordruckmuster für die Fahrzeugeinzelbesteuerung neu bekanntgegeben ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die Vordruckmuster
USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B
neu bekanntgegeben.
Durch Artikel 9 des AbzStEntModG wurde mit Wirkung zum § 5 Nr. 3 FVG neu gefasst. Danach ist das BZSt ab dem für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 5a UStG einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder zuständig. Dementsprechend haben ausländische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und deren Mitglieder ab dem ihre Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht mehr bei dem Finanzamt, sondern beim BZSt abzugeben. Dafür stellt das BZSt eigene Formulare zur Verfügung.
Alle übrigen Erwerber eines neuen Fahrzeugs aus den anderen EU-Mitgliedstaaten haben die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung weiterhin nach dem Vordruckmuster USt 1 B beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zur Anmeldung eines steuerfreien innergemeinschaftlichen Fahrzeugerwerbs nach § 4b UStG durch einen bevorrechtigten Bediensteten einer internationalen Organisation oder durch dessen Familienangehörige ist zusätzlich das Vordruckmuster Anlage USt 1 B auszufüllen und abzugeben.
Das Schreiben mit den Vordruckmustern USt 1 B und Anlage USt 1B ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAI-02750