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FG Rheinland-Pfalz 07.10.2021 4 K 1274/20, BBK 4/2022 S. 159

Steuerrecht | Bestechungsgeld als vGA und Schenkung

Ein Bestechungsgeld, das der Gesellschafter einer KG und zugleich Geschäftsführer einer Tochter-GmbH von einem Kunden der Tochter-GmbH erhält und im Einvernehmen der übrigen KG-Gesellschafter behalten darf, stellt sowohl eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als auch eine Schenkung der übrigen Gesellschafter dar. Nach dem FG Rheinland-Pfalz liegt keine Doppelbelastung mit Einkommen- und Schenkungsteuer vor, da die vGA dem Gesamthandsgewinn der KG zugerechnet wird, während die Schenkung bei dem begünstigten Gesellschafter erfasst wird.

Eine [i]Familien-KG war Alleingesellschafterin der F-GmbH Familien-KG war alleinige Gesellschafterin der F-GmbH. Gesellschafter der KG waren der Kläger mit 48 %, seine Ehefrau M mit 12 % sowie die Eltern des Klägers, W und seine Ehefrau I, mit jeweils 20 %. W war zugleich Geschäftsführer der F-GmbH. Für e...

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