Online-Nachricht - Mittwoch, 26.01.2022

Umsatzsteuer | Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere (BMF)

Das BMF hat die Liste der Hauptquartiere i.S. des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i.S. des Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt gegeben ().

Darüber hinaus nimmt das BMF in dem Schreiben zur Nachweisführung über die Steuerbefreiung für Umsätze an die NATO-Hauptquartiere Stellung.

Hinweis:

Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
ZAAAI-02649