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Zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG)
Der IX. Senat des BFH hat Mitte 1991 mehrere klärende Urteile zum Werbungskostenabzug gefällt, die jetzt veröffentlicht wurden. Sie sind für die Praxis allemal von besonderer Bedeutung und führen wohl zu einigem Umdenken. Da ist zunächst das Urteil vom IX R 150/85 - vielleicht das bedeutsamste der zu besprechenden Urteile -, in dem der BFH endlich einmal richtungweisend aufzeigt, daß es sehr wohl einen Unterschied macht bzw. machen kann, ob einem nahen Angehörigen ein Darlehen über einen Betrag gewährt wird, den der Darlehensnehmer zuvor dem Darlehensgeber geschenkt hat, oder ob man ein ”echtes” Darlehen gewährt. Dabei kann noch von Bedeutung sein, ob es sich um einen Darlehensvertrag unter volljährigen, voneinander insbes. wirtschaftlich unabhängigen Verwandten oder um eine Vereinbarung mit minderjährigen Kindern des Darlehensnehmers handelt, vor allem, wenn sie noch in dessen Haushalt leben. Bei dem erstgenannten sog. Verwandten-Darlehensfall, bei dem also der Stpfl. Geld aus dem Betriebsvermögen entnimmt und dann seinen - häufig noch minderjährigen - Kindern schenkt, um es sich danach alsbald als Darlehen zurückgewähren zu lassen, bleibt Abschn. ...