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BFH 07.08.2003 VI R 16/01, NWB 43/2003 S. 327

Lohnsteuer | häusliches Arbeitszimmer von Lehrern und Grundschulleitern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)

Steht einer Schulleiterin mit einem Unterrichtspensum von 18 Wochenstunden im Schulsekretariat ein Schreibtisch für Verwaltungsarbeiten zur Verfügung, so schließt das nach dem die stl. Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nicht aus. Steht einem Grundschulleiter, der zu 50 v. H. von seiner Unterrichtsverpflichtung freigestellt ist, ein Dienstzimmer von knapp 11 qm zur Verfügung, so schließt das nach dem die stl. Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht aus.

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