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Schenkungsteuer | Ausführungszeitpunkt der Schenkung von Gesellschaftsanteilen (BFH)
Leitsatz
1.
NV: Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung,
ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs
des Mitgliedschaftsrechts.
2. NV: Ist der Vollzug einer
Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt
ausgeführt.
3. NV: Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den
Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen.
Aufgrund sich ändernder Verhältnisse im Unternehmen, Markt oder anderer Umstände kann der Zeitpunkt einer Zuwendung erheblichen Einfluss auf den Wert einer Zuwendung haben. Oft spielt diese Frage keine Rolle, weil der konkrete Zeitpunkt der Zuwendung ausdrücklich vereinbart wird. Besonderheiten können sich aus dem Einzelfall ergeben oder aus der Rechtsform des Schenk...