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Riester-Faktor
Die Ermittlung des aktuellen Rentenwertes erfolgt anhand der sog. Rentenanpassungsformel gem. § 68 SGB VI. Die Formel wurde in 2001 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz geändert und beinhaltet seitdem einen „Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung (RVB) und des Altersvorsorgeanteils (AVA)“, der – nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) – als „Riester-Faktor“ bekannt ist.
Der Riester-Faktor dämpft Rentenanpassungen und unterstellt, dass die dadurch entstandene Versorgungslücke durch den Abschluss einer Riester-Rente ausgeglichen wird.