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Grundrentenzeiten
Um eine Grundrente erhalten zu können müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Hierzu zählen
Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit,
Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,
Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,
Ersatzzeiten (z. B. Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder politischer Haft in der DDR).
Keine Grundrentenzeiten sind
Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II,
Zeiten der Schulausbildung,
Zurechnungszeiten (der für die Rente fiktiv verlängerte Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes),
freiwillige Beiträge und
Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung.