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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Grundrentenzeiten

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Um eine Grundrente erhalten zu können müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Hierzu zählen

  • Pflichtbeitragszeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit,

  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,

  • Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,

  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,

  • Ersatzzeiten (z. B. Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder politischer Haft in der DDR).

Keine Grundrentenzeiten sind

  • Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II,

  • Zeiten der Schulausbildung,

  • Zurechnungszeiten (der für die Rente fiktiv verlängerte Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes),

  • freiwillige Beiträge und

  • Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung.

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