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Steuerrecht | FG hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Nach dem FG Münster bestehen verfassungsrechtliche Zweifel an der gesetzlichen Höhe des Säumniszuschlags von 1 % monatlich seit , so dass Aussetzung der Vollziehung (AdV) in voller Höhe zu gewähren ist. Eine teilweise Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Höhe kann es nach dem FG nicht geben.
Die [i]Säumniszuschläge haben auch zinsähnlichen Charakter verfassungsrechtlichen Zweifel leitet das FG aus der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab ab; für Zeiträume ab hat das BVerfG keine Fortgeltung angeordnet, so dass für Säumniszuschläge jedenfalls ab verfassungsrechtliche Zweifel bestehen: Denn sie stellen neben einem Druckmittel und Ausgleich für den Verwaltungsaufwand auch eine zinsähnliche Gegenleistung ...