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NWB Nr. 4 vom

Fachverlage dürfen digitale Rechtsdokumente-Generatoren anbieten

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe des digitalen Rechtsdokumente-Generators „smartlaw“ ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs () keine Rechtsdienstleistung i. S. des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Das entsprechende Online-Angebot eines juristischen Fachverlags ist daher auch zulässig. Mit diesem Urteil steckt der I. Zivilsenat im weiten Bereich des „Legal Tech“, der nicht nur die Geschäftstätigkeit der Rechtsanwälte, sondern auch die der Steuerberater in zunehmendem Maße betrifft, eine weitere rechtliche Grundlage ab.

Die Entscheidung BGH I ZR 113/20

[i]Leistungen von „smartlaw“Der juristische Fachverlag stellt im Internet den digitalen Rechtsdokumente-Generator „smartlaw“ zur Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten in verschiedenen Rechtsgebieten bereit, die von Unternehmen und Verbrauchern im Rahmen eines Abonnements oder im Wege des Einzelkaufs erworben werden können.

[i]Keine RechtsdienstleistungDer BGH hat entschieden, dass es sich bei diesem Angebot nicht um eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i. S. von § 2 Abs. 1 RDG handelt, da es nicht auf eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls gerichtet sei.

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