KMU | Fonds zum Schutz des geistigen Eigentums (BRAK)
Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit dem EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Fonds eingerichtet, welcher kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU dabei unterstützen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Der Fonds ist mit 47 Mio. Euro ausgestattet.
Die Gelder können im gesamten Zeitraum 2022-2024 beantragt werden.
Konkret können 90 % der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums, sog. IP-Scan-Dienste, erhobenen Gebühren erstattet werden.
Außerdem können 75 % der von Ämtern für geistiges Eigentum für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren sowie 50% der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren erstattet werden.
Ersetzt werden können ferner 50 % der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im laufenden Jahr erhobenen Gebühren.
Ab 2023 soll es ferner möglich sein, die Kosten weiterer Dienstleistungen wie die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente erstattet zu bekommen.
Weitere Infos zum Thema haben das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie die EU-Kommission auf ihren Homepages veröffentlicht.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel v. (il)
Fundstelle(n):
SAAAI-02352