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BMF 17.09.1990 IV B 3 -S 2190 - 25/90

Einkommensteuer; | AfA bei Dauerkulturen (§ 7 EStG)

Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Eine Dauerkultur ist fertiggestellt, sobald sie ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit einer Dauerkultur beginnt mit ihrer Ertragsreife. Die Ertragsreife tritt in der Regel ein (1) bei Rosen im Wirtschaftsjahr der Anpflanzung; (2) bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzung (über 1 600 St/ha Bodenfläche) im ersten Wirtschaftsjahr; (3) bei Hopfen und bei Spargel im zweiten Wirtschaftsjahr; (4) bei Weinbau, bei den übrigen Obstgehölzen, bei ...BStBl 1977 I 246

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