BFH - IV R 24/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG § 9 Abs 1 S 2, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2, HGB § 340b
Rechtsfrage
Führt bei der Vermietung einer Hotelimmobilie die Änderung des Mietvertrags dahin, dass das zuvor mitvermietete Hotelinventar auf den Mieter übertragen wird und von diesem bei Ablauf des Mietvertrags Inventar und Einrichtung in unter Berücksichtigung des Zeitablaufs gleicher Art, Umfang und Qualität zurückzuübertragen ist, dazu, dass nunmehr keine schädliche Nebentätigkeit mehr vorliegt und daher die erweiterte Kürzung zu gewähren ist? Besteht zwischen der Mitvermietung des Inventars und dessen entgeltlicher, auf die Dauer des Rahmenverhältnisses begrenzter Überlassung im Wege eines Pensionsgeschäfts ein rechtserheblicher Unterschied?
Ausschließlichkeit; Erweiterte Kürzung; Gewerbesteuer; Hotel; Vermietung
Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2024 S. 489
DStR 2024 S. 1184 Nr. 21
GmbH-StB 2024 S. 206 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2024 S. 484
Ubg 2024 S. 409 Nr. 7
Ubg 2024 S. 412 Nr. 7
Ubg 2024 S. 413 Nr. 7
UAAAI-02292