Lohn und Gehalt | Die elektronische Arbeitslosmeldung kommt (BMAS)
Zum ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.
Das BMAS führt hierzu aus:
Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sog. "Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises.
Quelle: BMAS online (JT)
Fundstelle(n):
LAAAI-02282