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Einkommensteuer | Veräußerung der Beteiligung i.S. des § 17 EStG (BFH)
Der bis zum Zeitpunkt der
Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach
§ 1 Abs. 1
EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von
§ 17 Abs. 2
Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des
Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach
§ 6 AStG
vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 EStG ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt (§ 17 Abs. 2 Satz 1 EStG). Weist der Veräußerer nach, dass ihm die Anteile bereits im Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG zuzurechnen waren und dass der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Vermögenszuwachs auf Grund gesetzlicher Bes...