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Kein Abzug von Drittaufwand - eine vergebene Chance
Zwischen nahen Angehörigen - etwa Ehegatten - wird oft nicht mit der spitzen Feder gerechnet. Diese Lebenserfahrung hat die ”Familienrechtsprechung” geboren, die steuerbelastungsmindernde Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen einer z. T. geradezu extensiven Sonderbeurteilung unterwirft Etwaige steuermindernde Wirkungen bleiben derartigen Vereinbarungen versagt, wenn auch nur die geringsten Formfehler unterlaufen (dabei setzt sich die Rspr. über das Gesetz, nämlich § 41 Abs. 1 AO, hinweg) die Regelungen einem strengen Fremdvergleich nicht standhalten und die FÄ bei ihrem Vollzug Nachlässigkeiten aufspüren.
Es liegt nahe, den besonderen Verhältnissen durch entsprechende Sonderbeurteilungen - diesmal zugunsten der betroffenen Steuerbürger - Rechnung zu tragen, wenn Angehörige ihre Rechtsverhältnisse zueinander nicht steuerorientiert gestalten und ihnen deshalb Steuernachteile drohen, die Fremde nicht erleiden würden, weil sie derartige Handhabungen von vornherein aus wirtschaftlichen Gründen nicht wählen würden. Es fehlt nicht an mehr oder weniger gelungenen Versuchen einzelfallbezogen im Ergebnis befriedigende Lösungen zu finden. Dazu läßt sich u. a. die R...