Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbefreiung für mit ärztlichen Heilbehandlungen eng verbundenen Umsätzen
; Termas Sulfurosas de Alcafache SA
Der EuGH musste dazu Stellung nehmen, ob die Anlegung eines individuellen, ein Anamneseblatt umfassenden Datenblatts, ein mit einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz sein kann.
I. Leitsätze
Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein Umsatz, der im Anlegen eines individuellen, ein Anamneseblatt umfassenden Datenblatts besteht, das zum Erwerb ärztlicher Heilbehandlungen mit "Klassischen Thermalkuren“ in einer Kureinrichtung berechtigt, als mit ärztlichen Heilbehandlungen eng verbundener Umsatz unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen kann, sofern diese Datenblätter Angaben zum Gesundheitszustand und zu den verordneten und geplanten ärztlichen Behandlungen sowie zu deren Anwendungsmodalitäten enthalten und die Abfrage dieser Daten für die Erbringung dieser Behandlungen und zur Erreichung der verfolgten therapeutischen Ziele unerlässlich ist. Zudem müssen diese ärztlichen Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze unter Bedingungen durchgeführt bzw. bewirkt werden, die in sozialer Hinsicht mit denen vergleichbar sind, die für Einrichtungen des öffentlichen Rechts, ein Zent...