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WP Praxis Nr. 2 vom Seite 62

Wirksamkeitsnachweis des Internen Revisionssystems

Mindestanforderungen an das Interne Revisionssystem für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Dr. Christoph Schmidt, LL.M. (oec.)

Das Interne Revisionssystem nimmt im Governance-System eine wesentliche Rolle ein. Die Bedeutung kommt im neuen Three-Lines-Model zur Geltung, in dem es als die „dritte Linie“ angesehen wird. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurden die Anforderungen an die Governance-Funktionen für Unternehmen von öffentlichem Interesse verschärft. Die neuen Pflichten beziehen sich dabei auf kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften , CRR-Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen i. S. des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWB. Diese haben in Zukunft einen Prüfungsausschuss einzurichten, um die Wirksamkeit der Governance-Systeme als auch des Rechnungslegungsprozesses und der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu überwachen (§ 107 Abs. 4 Satz 1 AktG). Hierzu gehört auch die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems (IRS) (§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG). Der Beitrag gibt einen Überblick über die Normen zur Prüfung eines Internen Revisionssystems; die Qualitätskriterien eines Internen Revisionssystems werden sodann näher betrachtet, um Implikationen für die Praxis abzuleiten.

Schmidt/Rinker, Kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes, StuB 21/2021 S. 851, NWB LAAAH-93891

Kernaussagen
  • Die aus dem FISG resultierenden Pflichten für den Prüfungsausschuss treffen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften.

  • Diese Pflichten beinhalten unter anderem die Pflicht zur Überwachung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems.

  • IDW PS 983 und der fast deckungsgleiche DIIR Revisionsstandard Nr. 3 zeigen Qualitätskriterien zu Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit Interner Revisionssysteme auf.

I. Prüfungs- und Revisionsstandards zur Überprüfung des Internen Revisionssystems

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Interne Revision e. V. (DIIR) mit dem „Prüfungsstandard Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Internen Revisionssystemen“ (IDW PS 983) und dem DIIR Revisionsstandard Nr. 3 „Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessments)“ eine nahezu deckungsgleiche Norm veröffentlicht. Die Prüfung des Internen Revisionssystems kann sich nach dem IDW PS 983 aus den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (International Professional Practices Framework – IPPF) des IIA (The Institut of Internal Auditors) oder aus aktienrechtlichen Vorgaben ergeben.

In Anlage 4 des IDW PS 983 finden sich berufsständische Unterschiede zur Prüfung des Internen Revisionssystems wieder. Während der IDW PS 983 eine freiwillige Prüfung des Internen Revisionssystems vorsieht, muss nach dem Attribute Standards AS 1312 des IIA alle fünf Jahre eine externe Beurteilung der Internen Revision von einem qualifizierten und unabhängigen Beurteiler durchgeführt werden. Branchenspezifisch ergibt sich jedoch für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus der PrüfbV ebenso eine jährliche S. 63Überprüfung. Demnach hat der Jahresabschlussprüfer von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten nach § 11 Abs. 2 Nr. 4 PrüfbV zu beurteilen, ob die Interne Revision angemessen und wirksam ist.

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