1) Zu den erforderlichen Darlegungen des Bestellers bei Behauptung überhöhter Stundenlohnabrechnungen durch den Unternehmer (Einwand der unwirtschaftlichen Betriebsführung).
2) Zur Wirksamkeit eines Werkvertrages (hier: Abdichtungsarbeiten), wenn dem Meisterzwang unterliegende Arbeiten ohne Vorliegen des Meistertitels vorgenommen werden bzw. ohne Eintragung in die Handwerksrolle und der Beurteilung anhand des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
3) Zum Widerruf eines Werkvertrages (hier: Abdichtungsarbeiten) nach § 312g BGB.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 1693 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2022 S. 154 BAAAI-02122
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