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Umsatzsteuer | Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrags
Die nach Kündigung eines Architektenvertrags zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 UStG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, c MwStSystRL; § 133, § 157 BGB).
(1) Die Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder vertraglicher Auflösung eines Werklieferungsvertrags vereinnahmt, ohne an den Besteller die bereitgestellten Werkstoffe oder das teilweise vollendete Werk geliefert zu haben, ist nach dem BFH-Urteil vom - V R 159/66, NWB OAAAA-90677 (BStBl 1971 II S. 6), kein Entgelt i. S. des Umsatzsteuerrechts. Das ist auch die Sichtweise der Finanzverwaltung in Abschnitt 1.3 Abs. 5 UStAE. Dem entspricht auch das BGH-Urteil vom - VII ZR 83/05, NWB HAAAC-68848 (BGHZ 174 S. 267), wonach die gem. § 649 Satz 2 BGB a. F. oder gem. § 8 Nr. 1 A...