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Umsatzsteuer | Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in den sog. Bauträgerfällen
(1) Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an , NWB OAAAH-62993, BFHE 270 S. 81, sowie vom - II R 3/18, NWB HAAAH-79016, BFHE 272 S. 1). (2) In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung beim Bauleistenden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs bereits Festsetzungsverjährung beim Bauleistenden eingetreten ist (Bezug: § 37 Abs. 2, § 169 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 171 Abs. 10, Abs. 14, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; § 13b UStG a. F.; § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG).
(1) Sind Unternehmer und Leistungsempfänger davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG au...