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Umsatzsteuer | Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz
(1) Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. (2) Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. (3) Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist – entgegen der Verwaltungsauffassung in Abschnitt 12.9 Abs. 9 UStAE – bei allgemeinen Zweckbetrieben (§ 65 AO) nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 Alternative 1 UStG anwendbar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung; Bezug: Art. 98 Abs. 2, Anhang III Nr. 15, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL; § 14, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16, § 65 AO; § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 Alt. 1 UStG; § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG).
Im konkreten Fall führte die gemeinnützige Körperschaft u. a. ver...BGBl 2006 I S. 2878