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Einkommensteuer | Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zugunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein (Bezug: § 22 Nr. 1 Satz 1, § 22 Nr. 1a, § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 EStG; § 22 Nr. 1b EStG 2008; § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG 2007).
Der 1950 geborene Kläger und seine Stiefmutter sind an einer Grundstücksgemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) zu 25 % (Kläger) und zu 75 % (Stiefmutter) beteiligt. Das Grundstück ist mit einem fremdvermieteten Mehrfamilienhaus bebaut. An dieser Grundstücksgemeinschaft war der Kläger schon zu 25 % beteiligt, als sein zu 75 % beteiligter Vater im Jahre 1989 verstar...