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Keine großräumige Betriebsstätte bei nur gelegentlichem Aufsuchen von Forstflächen
Forstflächen, die der Stpfl. nicht mit einer gewissen Nachhaltigkeit, sondern nur gelegentlich aufsucht, sind keine großräumige Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der vor der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl 2013 I S. 188) geltenden Fassung (Bezug: § 4 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 und 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Nr. 5, § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG; § 12 AO).
Der BFH entschied zum Streitjahr 2011 und damit zu einer ausgelaufenen Rechtslage. Der Kläger war hauptberuflich als Freiberufler tätig und erzielte daneben durch mehrere Forstflächen Einkünfte aus Forstwirtschaft. Im Streitjah...