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D&O-Versicherung für Geschäftsführer
Haftungsschutz in der Corona-Pandemie wichtiger denn je
Als Berater begleiten Sie Ihre Mandanten durch deren Berufsleben. Eine Berufung in die Geschäftsführung bzw. den Vorstand eines Unternehmens stellt dabei für viele Mandanten einen beruflichen Höhepunkt dar. Erfolge sollen gefeiert und genossen werden, ohne dabei jedoch mögliche Fallstricke auszublenden. Entsprechend sollten Sie bereits bei der Ankündigung der Übernahme einer entsprechenden Position beratend aktiv werden und für Ihre Mandanten insbesondere die Abwehr neu entstehender Risiken anstreben. Diese ohnehin zahlreich vorhandenen Risiken sind durch die Corona-Pandemie sogar noch gestiegen. Vergleichbares gilt für die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die den Schutz des Unternehmens vor den später aufzuzeigenden Fehlern gewährleisten möchten, zumal die persönliche Haftung eines Geschäftsführers bei großen Schäden zum Schadensausgleich nicht ausreichen dürfte. Wenn Sie als Berater selbst Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wahrnehmen (werden), besitzt das Thema auch für Sie persönlich hohe Relevanz.
I. Haftungsgrundlagen von Geschäftsführern
Die Geschäftsführungs- und Kontrollorgane von juristischen Personen haften persönlich für Schäden, welche ...