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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 28 | Umsatzsteuer: Haarwurzeltransplantationen sind als kosmetisch-ästhetische Leistung nicht befreit

Eine von einem Dermatologen durchgeführte Haarwurzeltransplantation zur Behandlung von Haarausfall ist nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf keine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin. Die kosmetisch-ästhetische Leistung diene weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen des Haarausfalls. Es fehle daher an einer therapeutischen Zielsetzung der Maßnahme.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir einen Prozess ausgewählt, der beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Es geht konkret um die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen.

Das FG Düsseldorf hat in erster Instanz entschieden: Eine von einem Facharzt durchgeführte Haarwurzeltransplantation zur Behandlung von Haarausfall ist keine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin. Die kosmetisch-ästhetische Leistung diene weder der Heilung noch der Behandlung der Ursachen des Haarausfalls. Es fehle daher an einer therapeutischen Zielsetzung der Maßnahme.

Thomas Rennar hat das Urteil des Finanzgerichts in Umsatzsteuer direkt digital , dem PDF-Infodienst des NWB Verlags, ausführlich kommentiert. Sie finden den Aufsatz bei den Materialien, ...

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