Leistungsempfänger bei Auszahlung des Kindergeldes an das Kind
Leitsatz
1. Der (vermeintlich) Kindergeldberechtigte und nicht das Kind ist Leistungsempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO,
wenn das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten von der Familienkasse auf ein Konto des Kindes
ausgezahlt wird.
2. Der tatsächliche Empfänger der Zahlung ist Leistungsempfänger, wenn er lediglich vorgetäuscht hat, als Bote des Rechtsinhabers
aufzutreten oder wenn die Behörde an ihn eine Zahlung in der irrigen Annahme vorgenommen hat, er sei von dem Rechtsinhaber
ermächtigt, für diesen Zahlungen entgegenzunehmen, in Wahrheit jedoch eine diesbezügliche Rechtsbeziehung zwischen dem Zahlungsempfänger
und dem Rechtsinhaber nicht besteht.
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