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FG Münster Urteil v. - 3 K 799/20 Erb EFG 2022 S. 180 Nr. 3

Gesetze: § 9 Abs. 1 Nr. 1a, 2. HS ErbStG; § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; § 12 Abs. 1 ErbStG; § 12 Abs. 1 BewG; § 1076 BGB; § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 

Schenkungsteuer

Erwerb bei der schenkweisen Übertragung einer Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr bei Tod

Leitsatz

1. Tritt der Beschenkte bei einer schenkweisen Übertragung einer Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr bei Tod als Vertragspartner in den Versicherungsvertrag ein, hat er die Gläubigerstellung bezüglich des Anspruchs auf ein Kapitalentnahmerecht und Rentenzahlungen erworben. Weder ein vom Beschenkten allein gegenüber dem Schenker erklärter Verzicht auf das Recht zur Kapitalentnahme noch vertraglich vereinbarte Widerrufs-/Rückübertragungsrechte stehen der Besteuerung einer freigebigen Zuwendung § i.S.v. 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entgegen.

2. Die Zuwendung der Rechte und Pflichten aus einer Leibrentenversicherung unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs an einer monatlich ausgezahlten Rentenleistung steht dem Übergang des Anspruchs auf diese Rentenzahlungen auf den Beschenkten nicht entgegen.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 10 Nr. 50
DStRE 2023 S. 86 Nr. 2
EFG 2022 S. 180 Nr. 3
ErbBstg 2022 S. 141 Nr. 6
ErbStB 2022 S. 34 Nr. 2
UVR 2022 S. 134 Nr. 5
EAAAI-01820

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FG Münster, Urteil v. 27.10.2021 - 3 K 799/20 Erb

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