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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 887/21 StB EFG 2022 S. 187 Nr. 3

Gesetze: StBerG § 3a Abs. 1 Satz 1; StBerG § 3a Abs. 1 Satz 5; StBerG § 3a Abs. 2 Satz 1; StBerG § 3a Abs. 2 Satz 3 Nr. 7; StBerG § 3a Abs. 2 Satz 5; StBerG § 3a Abs. 3 Satz 1; StBerG § 3b Abs. 1 Satz 3; RL 2005/36/EG Art. 5; RL 2006/123/EG Art. 16 Abs. 2 b); RL 2006/123/EG Art. 17 Nr. 6; AEUV Art. 56

Befugnis zur vorübergehenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen – Anspruch auf vorübergehende Eintragung im Berufsregister

Leitsatz

1. Ein in den Niederlanden beruflich niedergelassener Belastingadviseur hat keinen Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das inländische Berufsregister und die Eingabe seiner Daten in das Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer, wenn er keinen Nachweis über eine mindestens einjährige originäre steuerberatende Berufstätigkeit im Staat der Niederlassung während der vorhergehenden zehn Jahre erbringt.

2. Die Erbringung grenzüberschreitender Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige reicht insofern nicht aus.

3. Die in § 3a StBerG für den Zugang zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen formulierten Voraussetzungen sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 953 Nr. 15
EFG 2022 S. 187 Nr. 3
DAAAI-01816

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.10.2021 - 2 K 887/21 StB

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