Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung
Leitsatz
1) Nimmt eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine Ärztin als weitere Gesellschafterin auf, die an einem neuem Standort eine
(Neben)Betriebsstätte betreibt und dabei Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und die Patienten selbständig behandelt
und trägt die neue Gesellschafterin weder Mitunternehmerinitiative noch Mitunternehmerrisiko, erzielt die Gemeinschaftspraxis
gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte.
2) Kennt das FA die zu dieser Beurteilung führenden Umstände durch eine Betriebsprüfung und stellt das FA die Einkünfte dennoch
als freiberufliche fest, ist der Anspruch auf Gewerbesteuer verwirkt und steht einer nachträglichen Änderung entgegen.
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 73 Nr. 2 DStZ 2022 S. 98 Nr. 4 EFG 2022 S. 411 Nr. 6 KÖSDI 2022 S. 22678 Nr. 4 TAAAI-01815
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 26.11.2021 - 1 K 1193/18 G,F
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