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Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinien (DiRUG)
Ein Überblick
Die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts wird seit einigen Jahren auf Ebene der EU vorangetrieben. Eine Entwicklungsstufe war das im April 2018 vorgelegte Company Law Package, welches Änderungen der RL (EU) 2017/1132 vorsah. Zu diesen Änderungen gehörte auch die sog. Digitalisierungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht. Als ein wesentliches Kernstück wurde der Abschnitt 1A, „Online-Gründung, Online-Einreichung und Offenlegung“ in die RL 2017/1132 eingefügt. In nationales Recht hat Deutschland die Vorgaben der Digitalisierungsrichtlinie mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)“ umgesetzt, das am im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am in Kraft treten wird. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen des DiRUG zusammen.
Das DiRUG umfasst insgesamt 31 Artikel, welche Anpassungen in zahlreichen Gesetzen vorsehen. Die Änderungen spielen sich im Wesentlichen im Gesellschafts-, Handels- und Beurkundungs- und Registerrecht ab.
Für die Online-Beurkundung schafft das DiRUG ein vollständig neues Verfahren. Es werd...