Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG
Auswirkungen der Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen
Der Beitrag setzt sich mit den handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen nach § 1a Abs. 4 KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander. Der Beitrag knüpft inhaltlich an den in dieser Zeitschrift erschienenen Beitrag zu den Auswirkungen auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen im Rahmen der Ausübung der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG an.
Feldgen, Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG – Auswirkungen auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen im Rahmen der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG, StuB 1/2022 S. 21, NWB LAAAH-97416
Sind bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen in der Steuerbilanz der übernehmenden Gesellschaft weiter auszuweisen?
Wie sind Zuführungen zu bestehenden Versorgungszusagen nach der fiktiven Rückumwandlung steuerbilanziell zu behandeln?
Zu welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen führt der (spätere) Bezug von Versorgungsleistungen?
I. Einleitung
[i]Ott, Das Anwendungsschreiben
des BMF zum Optionsmodell nach dem KöMoG, StuB 23-24/2021 S. 913,
NWB HAAAH-95537
Feldgen, Übertragung
von Pensionsverpflichtungen im Rahmen von Umwandlungen nach UmwStG, StuB
22/2015 S. 864, NWB BAAAF-08385
Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 1a,
NWB CAAAH-79985 Mit dem durch das
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom
eingeführten
Optionsmodell soll Personenhandels- und
Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, dieselben
steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesellschaften.
Der
vermeintlich einfache Weg in die Körperschaftsbesteuerung einer
Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft führt über den verschlungenen
Pfad des Umwandlungssteuerrechts. Dabei ist
eine Vielzahl von steuerlichen Stolpersteinen zu überwinden. Wie in einem
Vorgängerbeitrag gezeigt werden konnte,
stellen Gesellschafter-Pensionszusagen durchaus gewichtige
„Bröckchen“ neben dem Brocken „funktional wesentliches
Sonderbetriebsvermögen“ auf dem Weg in die Körperschaftsbesteuerung dar.
Der vorliegende Beitrag knüpft inhaltlich an den Vorgängerbeitrag an und setzt
sich mit den handels- und steuerlichen Auswirkungen der Rückoption zur
Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen in Bezug auf
Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander.
II. Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen
1. Möglichkeiten der Rückoption
Nach § 1a Abs. 4 KStG wird zwischen der antragsgebundenen Rückoption (§ 1a Abs. 4 Satz 1 KStG ) sowie der Rückoption bei Entfall der Anwendungsvoraussetzungen (§ 1a Abs. 4 Satz 4 bis 7 KStG ) unterschieden. Letztere kann wiederum in die sog. Rückoption bei Entfall der Voraussetzungen (§ 1a Abs. 4 Satz 4 KStG), die Rückoption bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (§ 1a Abs. 4 Satz 5 KStG ) sowie die Rückoption bei zivilrechtlicher Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft (§ 1a Abs. 4 Satz 7 KStG) untergliedert werden. S. 53