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DEMPE-Konzept (bei immateriellen Wirtschaftsgütern)
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter und Verrechnungspreise
Zur Festlegung fremdüblicher Verrechnungspreise ist insbesondere im Hinblick auf die Transaktionen zwischen international verbundenen Unternehmen eine Analyse der von den Vertragspartnern übernommenen Funktionen erforderlich. Je nach den ausgeübten Funktionen und übernommenen Risiken sind Beteiligte durch die Unternehmensanalyse dann z. B. als Routineunternehmen einzuordnen. Im Rahmen der möglichen Transaktionen, die aus Verrechnungspreissicht zu berücksichtigen sind, nehmen immaterielle Wirtschaftsgüter einen immer höheren Stellenwert ein. Dies wird insbesondere dadurch klar, dass die OECD immateriellen Wirtschaftsgütern in den überarbeiteten Verrechnungspreisleitlinien ein eigenes Kapitel widmet.
Bei immateriellen Wirtschaftsgütern (z. B. Lizenzen) ist die Festlegung von Verrechnungspreisen oft schwierig, da insbesondere Vergleichswerte nicht oder nur unvollständig verfügbar sind. Entsprechend schwer gestaltet sich die Vergütung für die Nutzung und die Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern bei konzerninternen Transaktionen. Das sog. DEMPE-Konzept der OECD orientiert sich im Rahmen der ...