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NWB 2/2022 S. 81

Corona | Antragsverfahren zur Überbrückungshilfe IV

Unternehmen, die die Förderbedingungen erfüllen, können seit dem über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar–März 2022 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte einzureichen, die maßgeblichen Förderbedingungen in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Vgl. zu den Neuerungen, zu denen u. a. die Förderung von Personalkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen zählt, die Ausführungen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ->Überbrückungshilfe IV -> Überblick: Was ist die Überbrückungshilfe IV? -> Mehr erfahren. Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neu...

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