1. Eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB III) erfordert - ebenso wie eine Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sanktion nach § 31 Abs 1 Satz 1 SGB II (vgl hierzu: -) - eine Belehrung auch über den Beginn der angedrohten Sperrzeit (so auch bereits: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom - L 11 AL 67/16 NZB -).
2. Ein diesbezüglicher pauschaler Hinweis auf das "Merkblatt 1 für Arbeitslose - Ihre Rechte - Ihre Pflichten" reicht nicht aus (Anschluss an -), insbesondere wenn das dem Arbeitslosen überreichte Merkblatt überhaupt keine Angaben zum Beginn einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung enthält.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 3/2022 S. 155 LAAAI-01433
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
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